Psychotherapeutische
Praxis für Kinder,
Jugendliche und
junge Erwachsene

Christina Rienecker

Ablauf einer Behandlung

Hier habe ich alles Wichtige zur Therapie, zum Behandlungsrahmen und zu den Abläufen zusammengefasst. Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie mich/ kontaktiert mich.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Therapie ab?

K
L

Bevor eine Psychotherapie startet, erfolgen Erst- und Anamnesegespräche sowie eine individuelle Diagnostik im Rahmen von Sprechstunden und sogenannten probatorischen Sitzungen, um gemeinsam ein Verständnis für die Problematik und einen klugen Plan zu entwickeln, wie ich dir / Ihnen / Eurer Familie am besten helfen kann. Die diagnostische Phase wird durch ein Auswertungsgespräch abgeschlossen, in dem ich die Befunde und die Diagnose mit dem Kind / dem Jugendlichen / den Eltern / den sonstigen Bezugspersonen bespreche.

Wenn das Ergebnis ist, dass wir mit einer Psychotherapeutischen Behandlung beginnen, wird ein individueller Therapieplan erstellt und entsprechende Entwicklungsziele festgelegt. In der Regel (es gibt auch andere Zugangswege) stelle ich dann einen Antrag auf Psychotherapie bei deiner / Ihrer Krankenkasse. Durch einen zuvor von deinem / Ihrem Haus- oder Facharzt erstellten „ärztlichen Konsiliarbericht“, der dem Antragsformular beigelegt wird, soll abgeklärt werden, ob aus ärztlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht oder ob eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist. Die Behandlung kann erst durchgeführt bzw. begonnen werden, wenn die Krankenkasse mit einer Kostenzusage die Leistungspflicht anerkennt. Wenn nach dem Ablauf der genehmigten Therapiestunden eine Fortführung der Therapie erfolgen soll, werden weitere Stunden nach Absprache beantragt.

Abrechnung: Privatversicherung und Beihilfe

K
L

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.

Abrechnung: Gesetzlich Versicherte

K
L

Da dies eine Privatpraxis ist, kann im Regelfall leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich.

Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Broschüre der
Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können.

Abrechnung: Selbstzahler

K
L

Sie können meine Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dies kann manchmal bevorzugt werden, um Formalitäten zu vermeiden. Dies kann beispielsweise bei der Absicht eine Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Zusatzversicherung abzuschließen oder bei einer Bewerbung für den Staatsdienst eine Rolle spielen. Denn hier werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.

Kann ich als Jugendliche auch allein zu Ihnen kommen?

K
L

Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über die Familie mitversi-chert sind, können die Leistungen der Krankenkasse selbstständig beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I).

Sind unsere Gespräche vertraulich?

K
L

Ich unterliege der Schweigepflicht und darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Patient:innen, der Eltern oder der Sorgeberechtigten andere Personen mit einbeziehen und über die Therapie informieren.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

K
L

Ich schließe mit meinen Patient:innen sowie deren Eltern oder sonstigen Bezugspersonen eine verbindliche Therapievereinbarung ab. Während der Therapie findet in der Regel einmal pro Woche ein Gespräch a` 50 min statt, je nach Behandlungsbedarf dauert die Behandlung ein halbes bis ganzes Jahr an. Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h. ich reserviere im Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden. Die abgesprochenen Termine sind also verbindlich. Solltest du / sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich dich / Sie, dies mir so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin – gleich aus welchen Gründen, auch bei Krankheit – stelle ich Ihnen die Sitzung privat in Rechnung (gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten), da ich diesen Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen kann.